Bildungsgutscheine

Träger- und Maßnahmenzertifizierung

Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit

Sie möchten sich beruflich neu orientieren, einen anerkannten Berufsabschluss erwerben oder sich im Bereich Pflege weiterqualifizieren? Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann oder Pflegefachperson durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.

Unsere Pflegeschule ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) als Träger zugelassen. Damit besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung über einen sogenannten „Bildungsgutschein“.

Für wen kommt eine Förderung infrage?

Eine Förderung kann beispielsweise für Menschen infrage kommen, die arbeitsuchend sind, sich beruflich neu orientieren oder einen Berufsabschluss erwerben möchten.

Auch für bereits Beschäftigte bestehen Möglichkeiten zur Förderung einer beruflichen Weiterbildung. 

Wie erhalte ich eine Förderung?

Ob und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist, wird immer individuell geprüft. Die Entscheidung darüber trifft die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.

Wenn Sie sich für eine geförderte Ausbildung interessieren, empfehlen wir Ihnen daher, sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter über die persönlichen Voraussetzungen und die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu informieren.

Wenn Sie bereits beschäftigt sind, sollten Sie zusätzlich mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob eine geförderte berufliche Weiterbildung für Sie infrage kommt.