Kompetenzbereiche Pflegeberufegesetz
Kompetenzbereich I
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Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren (1000 Std)
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Kompetenzbereich II
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Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten (280 Std).
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Kompetenzbereich III
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Intra- und Interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten (300 Std)
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Kompetenzbereich IV
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Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen (160 Std).
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Kompetenzbereich V
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Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen (160 Std)
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