Kompetenzbereiche Pflegeberufegesetz

Kompetenzbereich I Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren (1000 Std)
Kompetenzbereich II Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten (280 Std).
Kompetenzbereich III Intra- und Interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten (300 Std)
Kompetenzbereich IV Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen (160 Std).
Kompetenzbereich V Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen (160 Std)